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Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥Freispruch in Mülheim💥
Nach knapp 5 Jahren Strafverfolgung ist mein als "Coronasaurus" bekannt gewordener Mandant vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Auf dem coronakritischen Online-Marktplatz grundgesetz2020 wurde unter anderem ein Aufkleber mit der Aufschrift "Impfen macht frei" angeboten.
Diesen Marktpkatz wiederum hat eine Firma zur Verfügung gestellt, bei der mein Mandant zeitweise Geschäftsführer und Prokurist war.
Mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computern, Handys und Buchhaltungsunterlagen nebst jahrelanger Verweigerung der Rückgabe des Firmeneigentums, hatte die Staatsanwaltschaft bereits ohne Urteil die Lebensgrundlage des Beschuldigten ruiniert.
Gewonnen wurde das Verfahren letztlich deshalb, weil meinem Mandanten nicht einmal eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Wer den Aufkleber auf den Marktplatz eingestellt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Ich halte aber auch das Motiv und die Aussage des Aufklebers nicht für strafbar. Die Kriminalisierung von Vergleichen aktuellen politischen Handelns mit dem Nationalsozialismus darf nicht strafbar sein. Vergleichen von Denk- und Handlungsmustern ist keine Gleichsetzung. Und eine Warnung vor den Anfängen ist keine Verharmlosung der Taten.
Ich habe mich hier bereits mit der Gefahr der Kriminalisierung auseinandergesetzt.
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
#freiheitbeginntmitNein
https://www.kanzlei-ralf-ludwig.de/impfen-macht-frei-strafbar
Nach knapp 5 Jahren Strafverfolgung ist mein als "Coronasaurus" bekannt gewordener Mandant vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Auf dem coronakritischen Online-Marktplatz grundgesetz2020 wurde unter anderem ein Aufkleber mit der Aufschrift "Impfen macht frei" angeboten.
Diesen Marktpkatz wiederum hat eine Firma zur Verfügung gestellt, bei der mein Mandant zeitweise Geschäftsführer und Prokurist war.
Mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computern, Handys und Buchhaltungsunterlagen nebst jahrelanger Verweigerung der Rückgabe des Firmeneigentums, hatte die Staatsanwaltschaft bereits ohne Urteil die Lebensgrundlage des Beschuldigten ruiniert.
Gewonnen wurde das Verfahren letztlich deshalb, weil meinem Mandanten nicht einmal eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Wer den Aufkleber auf den Marktplatz eingestellt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Ich halte aber auch das Motiv und die Aussage des Aufklebers nicht für strafbar. Die Kriminalisierung von Vergleichen aktuellen politischen Handelns mit dem Nationalsozialismus darf nicht strafbar sein. Vergleichen von Denk- und Handlungsmustern ist keine Gleichsetzung. Und eine Warnung vor den Anfängen ist keine Verharmlosung der Taten.
Ich habe mich hier bereits mit der Gefahr der Kriminalisierung auseinandergesetzt.
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
#freiheitbeginntmitNein
https://www.kanzlei-ralf-ludwig.de/impfen-macht-frei-strafbar







