Wichtig ist also der Unterschied:
Privat bzw. in nichtstaatlichem Rahmen: Die Bayernhymne war nicht verboten.
Bei offiziellen staatlichen Veranstaltungen: Sie wurde nicht mehr verwendet.
In den Schulen: Sie wurde aus den Schulbüchern entfernt.
Die heutige offizielle Bayernhymne wurde erst nach dem Krieg, insbesondere durch den Landtagsbeschluss von 1953 und die spätere Regelung, wieder staatlich etabliert.
Und noch etwas Interessantes: Die Bayernhymne hatte ursprünglich drei Strophen.
Die dritte war eine Königsstrophe („Gott mit ihm, dem Bayernkönig“), die bereits nach dem Ende der Monarchie 1918 aus den meisten Liederbüchern entfernt wurde – also nicht erst durch Hitler.
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