Die 2. und 3. Strophe wurden bei diesen offiziellen NS-Veranstaltungen nicht gesungen.
Das ist ein wichtiger Punkt, denn die heutige dritte Strophe („Einigkeit und Recht und Freiheit“) wurde gerade nicht von den Nationalsozialisten als offizielle Hymnenstrophe verwendet.
Interessant ist außerdem: Erst 1991 wurde ausdrücklich festgelegt, dass die dritte Strophe die Nationalhymne des wiedervereinigten Deutschlands ist.
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