Mit dem Abkommen würde die Schweiz enger an das ECDC und die europäischen Krisenmechanismen angebunden.⚠️
🔺ABF Schweiz warnt: Die Schweiz müsste laufend Gesundheits- und Krisendaten an das ECDC übermitteln. Diese Daten bilden die Grundlage für europäische Risikobewertungen, Warnsysteme und Krisenmechanismen. Aus Datenaustausch kann so eine immer engere Einbindung in die europäische Krisensteuerung werden.
🔺Mobile EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF)
• Besonders brisant: Zum ECDC gehört die EU Health Task Force (EUHTF) – eine mobile Gesundheits-Einsatzgruppe. Aus Sicht von ABF Schweiz entsteht damit die Möglichkeit, dass ECDC-Fachpersonen im Krisenfall auch in der Schweiz tätig werden.
• Brüssel bestimmt durch unsere Daten, wann in der Schweiz ein Gesundheits-Notfall herrscht
Gleichzeitig baut die Teilrevision des Epidemiengesetzes die Erhebung, Digitalisierung und Vernetzung von Gesundheitsdaten in der Schweiz aus – genau jene Dateninfrastruktur, an die das EU-Gesundheitsabkommen anknüpft.
🔺ECDC und EUHTF geniessen Immunität in der Schweiz
Hinzu kommen die Vorrechte und Befreiungen für das ECDC und dessen Personal. ABF Schweiz hält dazu fest:
⚠️«Im Krisenfall könnten Schweizer Behörden kaum rechtliche Schritte gegen EU-Organe unternehmen, selbst bei Fehlentscheidungen.»
(Quelle: Vernehmlassungsantwort von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf)
❗️Für ABF Schweiz stellt sich deshalb die zentrale Frage: Wie weit soll die Schweiz ihre Gesundheitsdaten, Krisenvorsorge und operative Strukturen an EU-Systeme anbinden?
🔺Unterschreiben Sie JETZT: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»
Die Corona-Zeit wirft bis heute viele offene Fragen auf. Unterstützen Sie deshalb die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung vor der Teilrevision des Epidemiengesetzes.
🔺Für die Schweiz INAKZEPTABEL - Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Faktenblatt-EU-Gesundheitsabkommen_11_10_25.pdf
🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/
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