Neutralitätsrat: NATO- und EU-Anbindung verletzt zentrale Rechtsgrundlagen
Die Schweiz höhlt ihre Neutralität in kleinen Schritten aus, die einzeln unproblematisch erscheinen, in ihrer kumulativen Wirkung aber verfassungs- und völkerrechtlichen Konfliktstoff bieten. Zu diesem Schluss kommt der Neutralitätsrat in seinem neusten Bericht. Nicht ein einzelner Rechtsbruch sei entscheidend, sondern die Summe vieler Schritte: EU-Sanktionen, Partnerschaftsübungen, sicherheitspolitische Abstimmung und die geplante Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Eine Prüfung ihrer Gesamtwirkung auf die dauernde bewaffnete Neutralität fehle bis heute.
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