Wiederholung aufgrund weitreichender Tragweite für alle Arbeitnehmer:
🔺Bundesgericht schützt Arbeitgeber-Impfzwang sogar bei experimentellen Produkten🔺
Egal wie experimentell und risikoreich ein medizinisches Präparat ist: das betriebliche Interesse des Arbeitgebers ist immer gewichtiger als der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers.
Schweizer Bevölkerung in zukünftigen Impf-Experimenten ohne jeden Rechtsschutz.
Kommentar:
In der Schweiz gibt es keine Corona-Aufarbeitung.
Dank BLICK, NZZ, TAGESANZEIGER und Fernsehen SRF. Und dank allen Mitläufern.
https://youtu.be/W78MW-eO1h4?is=6HjlAISo3UrRRdlk
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