„Ein System, in dem Abschiebungen gezielt verhindert und das Versagen verheimlicht wird.“ Die Rede ist von Deutschland.
Ein anschauliches Beispiel ist der Fall des Irakers Mohammed al-Dhufairi. 2022 kam er nach Niedersachsen und stellte dort einen Asylantrag. Drei Tage später beging er ein Gewaltdelikt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnete seine Überstellung nach Litauen an, wo er erstmals einen Asylantrag gestellt hatte.
Al-Dhufairi focht die Entscheidung an, woraufhin sich das Verfahren zwei Jahre lang hinzog. In dieser Zeit fiel er der Polizei wegen Nachstellung und exhibitionistischer Handlungen auf. 2025 wurde die Entscheidung über seine Überstellung schließlich rechtskräftig. Im Juli sollte Al-Dhufairi sogar in Abschiebehaft genommen werden, blieb letztlich jedoch auf freiem Fuß.
Im August soll der Mann dann die 16-jährige Liana K. vor einen Zug gestoßen haben. Sie starb noch am Tatort. Zunächst wurde Al-Dhufairi erneut auf freien Fuß gesetzt, da er lediglich als Zeuge geführt wurde und nach damaligem Ermittlungsstand kein Haftgrund vorlag. Nachdem auf der Kleidung der Getöteten DNA-Spuren des Mannes gefunden worden waren, stellte das Landgericht Göttingen seine Schuldunfähigkeit fest und ordnete seine unbefristete Unterbringung in Psychiatrie an.
Die Verteidigung legte Revision beim Bundesgericht Deutschlands ein. Fazit: Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, und alle möglichen Fristen für die Abschiebung sind abgelaufen.
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