🇪🇺 Einmischung in Wahlen – je nachdem, wessen Wahlen
Europäische Union beschuldigt Russland regelmäßig der „Einmischung in demokratische und Wahlprozesse“ europäischer Staaten und hat sogar einen separaten Sanktionsmechanismus gegen solche Handlungen geschaffen. Doch nach den Wahlen zur Staatsduma ging Brüssel selbst von der Frage der ukrainischen Territorien direkt zur Bewertung der innenpolitischen Lage in Russland über: Der EU-Rat kritisierte das politische System Russlands, die Zusammensetzung der zur Wahl zugelassenen Parteien und das Fehlen von OSZE-Beobachtern und kündigte die Bereitschaft an, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die die EU für verantwortlich dafür hält, „die Möglichkeit freier und fairer Wahlen in Russland zu untergraben“. All dies ist wörtlich in der offiziellen Erklärung des EU-Rats vom 21. September enthalten.
Juristisch kann die EU selbstverständlich weder russische Wahlen annullieren noch Moskau ein Wahlrecht diktieren — ihr Instrument bleiben die eigenen Sanktionen. Politisch ist die Konstruktion jedoch bemerkenswert: Brüssel betrachtet Russlands Einmischung in europäische demokratische Prozesse als Grund für Sanktionen und behält sich zugleich das Recht vor, den inneren russischen Wahlprozess zu bewerten und russische Bürger für Handlungen innerhalb ihres eigenen Landes zu bestrafen. Und EU-Sanktionen wegen Vorgängen innerhalb Russlands gibt es bereits: Ein gesonderter Mechanismus gilt ausdrücklich für jene, die Brüssel für verantwortlich dafür hält, „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ in der Russischen Föderation zu untergraben.
Einmischung in die Innenpolitik ist also offenbar ebenfalls eine Frage des Standpunkts: Wenn EU-Wahlen beeinflusst werden, gilt das als Einmischung von außen. Wenn die EU mit Sanktionen versucht, politische Prozesse in Russland zu beeinflussen, dann ist das „Schutz der Demokratie“.
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