💥 RKI entlarvt sich selbst: In einem unserer Mailverkehre heißt es schwarz auf weiß:
„Im RKI wird nicht die Existenz von Masernviren erforscht – diese ist unstrittig [...]“
👉 Heißt: Nie geprüft, ob das "Masernvirus" überhaupt existiert – obwohl das RKI gemäß § 4 IfSG gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Ursachen übertragbarer Krankheiten zu erforschen.
📄 Zudem bestätigt das RKI: Keine Negativkontrollen bei Anzucht oder „Genomsequenzierung“, eine Verletzung der rechtsverbindlichen DFG-Leitlinien.
Und trotzdem baut man Impfprogramme auf dieser unbelegten Annahme auf – obwohl 99 % des "Masernrückgangs" schon vor der Impfeinführung stattfand.
⚖️ Jetzt sind wir vor dem Bundesverfassungsgericht – weltweit erstmalige Prüfung der Virus-Behauptung auf dieser Ebene (Az. 1 BvR 1561/25).
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