🚨 Update vom Bundesverfassungsgericht ⚖️
Die Verfassungsbeschwerde zur „Masernvirus"-Nachweispflicht ist vom Allgemeinen Register ins offizielle Verfahrensregister des Bundesverfassungsgerichts übertragen worden!
📄 Neues Aktenzeichen: 1 BvR 1561/25
Damit wird die Beschwerde nun als offizielles Verfahren vor dem Ersten Senat des BVerfG geführt und ist der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt.
🔥 Damit ist klar:
Die höchstrichterliche Prüfung umfasst nun explizit die zentralen Kritikpunkte der „Virus“-Behauptung, unter anderem:
🔸 Fehlende Negativkontrollen bei Masern-„Virus“-Anzucht und „Genomsequenzierung“ – vom RKI im IFG-Bescheid vom 28.05.2025 bestätigt.
🔸 Verstoß gegen die rechtsverbindlichen DFG-Leitlinien, insbesondere 9 (Verblindung) und 11 (Kontrollen) sowie § 1 Abs. 2 IfSG (Wissenschaftsgebot).
🔸 „Genomsequenzierung“ ist laut RKI-Files sowie dem Gerichtsprotokoll des „Masernvirus“-Prozesses kein Erregernachweis.
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