Im RKI Krisenstabprotokoll vom 22.02.2021 wird festgehalten, dass genetische Sequenzen kein Beweis für einen Krankheitserreger sind:
BMG (Bundesgesundheitsministerium) vertritt die Meinung, dass Sequenzierungsergebnisse kein Erregernachweis per definitionem sind
⚠️Warum das wichtig ist?
Die maßgebliche Studie zur Existenzbehauptung von SARS-CoV-2, "A new coronavirus associated with human respiratory disease in China", von Fan Wu et al. im Fachjournal Nature, wurde weltweit als Vorlage für weitere Sequenzierungen, "Varianten", Tests und Impfstoffe verwendet, und basierte AUSSCHLIEßLICH auf einer Genomsequenzierung.
💥Da laut RKI-Files eine "Virusanzüchtung" streng genommen nicht möglich war, und eine Sequenzierung definitionsgemäß kein Nachweis ist, liegt damit - ganz offiziell - eine Widerlegung für die Existenzbehauptung des "SARS-Cov-2-Virus" vor.
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