Kretschmer in Corona-Protokoll: „Unterbringung durch Polizei öffentlichkeitswirksam exekutieren“
Diese Aufforderung ist von Sachsens Regierungschef Kretschmer laut Sitzungsprotokoll dokumentiert. Sie betraf Quarantäne-Verweigerer. Was die Akten noch offenlegten.
Es war die 13. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses, der seit Anfang 2025 im Sächsischen Landtag an diesem Donnerstag erneut zusammenkam. Hier wurden schon Virologen wie Christian Drosten oder Hendrik Streeck gehört, Mediziner, Epidemiologen oder auch Statistiker. Neben der medizinischen Einordnung der Pandemie ging es diesmal um die konkreten Auswirkungen vor allem auf Menschen, die sich den Corona-Maßnahmen nicht unterordnen wollten.
Die erste Zeugin des Tages, Heidrun Böhm, Fachärztin und Referatsleiterin Infektionsschutz im sächsischen Gesundheitsministerium, erklärte zuerst, die Corona-Erlasse des Ministeriums hätten sich auf die Erkenntnisse des Robert-Koch- und auch Paul-Erhlich-Institutes sowie externer Berater aus der Medizin gestützt. „Am Konzept der Unterbringung (von Quarantäne-Verweigerern, d.R.) war mein Referat nicht beteiligt“, betonte sie mehrfach.
Druck von ganz oben
Der Ausschuss hört, dass zu Beginn der Pandemie die kreisfreien Städte und Landkreise auf Anweisung vom Bund Räumlichkeiten für Quarantäne-Verweigerer vorhalten sollten. Neben den landeseigenen Fachkrankenhäusern für Psychatrie, die dafür geprüft, aber nicht genutzt wurden, gab es eine zentrale Einrichtung in Sachsen: Es waren Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg 26. Das Konzept dafür „hat die Polizei entworfen“, so Böhm.
Dabei kam die Anordnung, mit Quarantäne-Verweigerern hart umzugehen, offenbar von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) persönlich. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl liest in der öffentlichen Ausschusssitzung aus dem Protokoll der 91. Sitzung des Corona-Krisenstabes im Dezember 2020 vor. Die Unterlagen bekamen alle Ausschussmitglieder auf Verlangen ausgehändigt.
Darin ist die Anweisung des Ministerpräsidenten vermerkt, dass nach einem richterlichen Beschluss „die Durchsetzung der Unterbringung und Bewachung durch die Polizei, die Durchführung derartiger Maßnahmen öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ seien. In dem Prantl das Protokoll vorliest, werden die Vorgänge erstmals öffentlich. Die Unterlagen sind unter Verschluss, kamen erst durch die Behandlung des Themas im Corona-Untersuchungsausschuss ans Licht.
Der Ausschuss, und damit auch die Besucher im Plenarsaal, hört weiter: Im Protokoll einer Telefonkonferenz vom 30. April 2021 zwischen dem Sozial- und Gesundheitsministerium von Petra Köpping (SPD) und der Polizeidirektion Dresden wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung am Hammerweg zur Unterbringung von Personen ab 14 Jahren vorbereitet sei.
Es gäbe keine medizinische Betreuung vor Ort. Und die Corona-Verweigerer müssten beispielsweise durch einen Rettungswagen „nach Dresden gebracht werden“. „Der Gefangenenwagen der Polizei ist nicht immer verfügbar“, stünde „nur in Ausnahmefällen zur Verfügung“. Auch diese Aussagen wurden öffentlich vorgelesen und durften handschriftlich mitgeschrieben werden, was einige Besucher auch taten. Während der Aussagen war Grabesstille im Plenarsaal.
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