Unter dem Vorwand, Rettungskräfte zu schützen, greift die SPD-Justizministerin das passive Wahlrecht an. Eine Spur führt zu einer NGO. Rekonstruktion eines skandalösen Gesetzesvorhabens.
Busfahrer und Zugbegleiter, Polizisten und Sanitäter dürfen aufatmen! Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, dem kann künftig das passive Wahlrecht entzogen werden – und damit die Möglichkeit, für politische Ämter zu kandidieren.
So sieht es ein Gesetzentwurf des Justizministeriums zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vor, der dieser Tage das Bundeskabinett passiert hat. „Wer unser Land am Laufen hält“, so erläutert Stefanie Hubig (SPD) ihr Vorhaben, „verdient unseren Schutz.“
Moment mal, fragen sich jetzt aufmerksame Leser, wie soll ausgerechnet diese Maßnahme den Feuerwehrleuten und Fahrkartenkontrolleuren helfen? Fürchten die sich vor Übergriffen durch Kreis-, Land- oder Bundestagsanwärter, die einen Hang zur Volksverhetzung mitbringen – und dürfen jetzt darauf hoffen, dass diese notorisch gewaltbereite Tätergruppe sich zurückhält, um die politische Karriere nicht zu gefährden?
Wären die im Kabinettsentwurf ausdrücklich erwähnten „tödlichen Angriffe auf einen Polizisten in Mannheim im Jahr 2024 sowie auf einen Zugbegleiter im Februar 2026“ verhindert worden, wenn den grausamen Mördern als Strafe die Streichung vom Wahlzettel gedroht hätte?
Natürlich nicht, so lautet die Antwort, allein die Vorstellung ist zynisch. Trotzdem schmuggelt die Justizministerin ihre merkwürdige Neufassung des Volksverhetzungsparagrafen § 130 StGB, die Wahlrechtsentzug als Strafe vorsieht, als Unterpunkt in ein Gesetzespaket, das offiziell dem Zweck dient, „Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind“, vor „Gewalttaten“ zu schützen.
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