Ein Kollege leitet den Gruppenchat an den Chef weiter – und schon steht die Frage im Raum: war das legal? Private Nachrichten gelten als personenbezogene Daten, auch wenn sie in einem Arbeits-Chat geschrieben wurden.
Entscheidend ist, wer Absender und wer Adressat war und ob die Nachrichten dienstlich relevant sind. Wurden sie ohne Zustimmung der Beteiligten weitergereicht, kann das eine Verletzung der DSGVO sein – und genau hier setzen Klagen von Kollegen an, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.
Gerichte wägen im Einzelfall ab: Informationsinteresse des Arbeitgebers gegen Schutz der Kommunikation. Pauschale Antworten gibt es nicht.
#arbeitsrecht #dsgvo #datenschutz
Abonnieren | Karriere 🇩🇪 Jobsuche
