Der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung, dafür unterschreibst du eine Bindungsklausel. Kündigst du vorher, sollst du zurückzahlen. Das ist zulässig — aber nicht in jeder Form.
Wichtig: Die Bindungsdauer muss zur Dauer und zum Nutzen der Fortbildung passen. Ein Wochenendseminar rechtfertigt keine zwei Jahre Bindung. Üblich ist eine gestaffelte Rückzahlung, die mit jedem Monat Betriebszugehörigkeit sinkt. Kündigst du, weil der Arbeitgeber vertragswidrig handelt oder dir kündigt, entfällt die Rückzahlungspflicht meist ganz.
Vor der Unterschrift lohnt sich ein genauer Blick auf Bindungsfrist und Staffelung — danach ist es ein Vertrag.
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