Weiterbildungskosten sind Werbungskosten. Das bedeutet: voller Abzug vom zu versteuernden Einkommen, ohne Deckelung wie bei Sonderausgaben.
Anerkannt werden Kursgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Software, Fahrtkosten zur Bildungsstätte mit 0,30 Euro pro Kilometer, und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand. Voraussetzung: die Weiterbildung hat Bezug zum aktuellen oder künftigen Job.
Wichtig für die Steuererklärung: Belege sammeln, auch kleine Rechnungen für Fachbücher oder Kopien. Ab 1.230 Euro Werbungskosten im Jahr lohnt sich das Sammeln ohnehin, weil das die Pauschale übersteigt.
#weiterbildung #steuer #werbungskosten #karriere
Abonnieren | Karriere 🇩🇪 Jobsuche
