Kurzarbeit bedeutet weniger Arbeit und weniger Geld — aber nicht automatisch weniger Rechte. Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind im Haushalt 67 Prozent.
Der Arbeitsvertrag läuft normal weiter. Urlaubsanspruch entsteht weiter, nur anteilig gekürzt für volle Kurzarbeitsmonate. Der normale Kündigungsschutz bleibt bestehen, Kurzarbeit ist kein Freibrief für schnellere Kündigungen.
Wichtig: Kurzarbeit muss angekündigt und meist im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. per Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ohne diese Grundlage darf der Arbeitgeber die Stunden nicht einfach kürzen.
#kurzarbeit #arbeitsrecht #karriere
Abonnieren | Karriere 🇩🇪 Jobsuche
