Wie vermutet, hat meine Nachfrage nach der Bestätigung, dass ich als natürliche Person geführt werde, mich zum Reichsbürger gemacht. Dabei hat mir die Angestellte (Frau Metzger?) am Telefon selbst gesagt, dass ich als natürliche Person geführt werde. Nur schriftlich bestätigen wollte sie mir das nicht.
Man könnte also sagen, man hat das sogar provoziert, denn wozu sagt man das sonst seinem Bürger?
Die Verfassungsschutzakte, die man mir nun vorwirft, hat der Bürgermeister, der sie mir vorwirft, selbst durch eine Anzeige erzeugt, nachdem mir telefonisch gesagt wurde, dass ich im System als natürliche Person geführt werde.
Lasst das mal sacken.
Statt also mit den Bewohnern seiner Gemeinde zu reden, warum sie so etwas sagen und zu versuchen zu verstehen und aufzuklären, hat Herr Schlegel mich angezeigt und schreibt das auch noch in der Zeitung.
Statt mit mir zu reden, hat er mich damals angezeigt.
Das setzt er jetzt gegen mich ein.
Demokratie in Reinkultur.
Diese selbst erzeugten Behauptung von damals setzt er nun gegen mich ein.
Jetzt weiß ich, wie meine Verfassungsschutzakte zu Stande kam.
Das legt persönliche Rache wegen meiner Anzeige gegen Herrn Schlegel wegen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und meinen Protestaktionen gegen den Impfbuss nahe, über die Herr Schlegel sich damals im Gemeindeblatt extrem aufgeregt hat.
Bei diesem Verhalten des Bürgermeisters werden wohl viele Reutener, eine Verfassungsschutzakte haben.
Ich sehe die Aufgabe des Bürgermeisters darin Schutz und Schild der Bewohner zu sein und erst einmal mit den Menschen zu reden, um fälschliche Anschuldigungen der Mitglieder meiner Gemeinde zu vermeiden.
Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet.
Eigentlich müsste man wissen, dass das Grundrecht gewählt zu werden, nur per richterlichem Beschluss genommen werden kann, egal welche Ansichten ein Kandidat vertreten mag.
https://drbine.substack.com/p/wenn-burgermeister-einwohner-anzeigen