❗️Biozid in Arbeitssocken entdeckt
Heute brachte meine Frau Arbeitssocken von ALDI‑Süd mit – beworben als „antibakteriell“. Auf dem Etikett: ein Wirkstoff aus der Gruppe der Dimethyloctadecyl‑Verbindungen.
Laut EU‑Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1424 wurde dieser Wirkstoff nicht genehmigt, weil grundlegende Sicherheitsdaten fehlen:
keine zuverlässigen Analysemethoden, unzureichende toxikologische Daten, keine Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit möglich.
➡️ Für Verbraucher heißt das:
Solche Stoffe gehören nicht in Produkte, die täglich stundenlang direkt auf der Haut liegen.
Übrigens, Biozide und Pestizide nutzen oft ähnliche Wirkstoffklassen – der Unterschied liegt im Einsatzbereich, nicht in der Chemie.
👉 TIPP 📌
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Verbraucheraufklärung. Grundlage ist der EU‑Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1424 zum Wirkstoff. Die Einschätzung bezieht sich ausschließlich auf die Wirkstoffbewertung, nicht auf das konkrete Produkt oder den Händler.
Team Giftfrei-Leben
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