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1994: Justizskandal führt zur Strafverschärfung für Holocaustleugner


Im August 1994 verurteilte das Landgericht Mannheim den "NPD-Vorsitzenden und notorischen Holocaustleugner Günter Deckert" [1] u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Nicht nur das milde Strafmaß, sondern insbesondere die Urteilsbegründung machten den Fall zu einem Justizskandal. Für den ZEIT-Redakteur Hanno Kühnert las sich die Urteilsbegründung „streckenweise wie ein aufmunterndes Signal an die Neonazis.“ [2]

Der Berichterstatter der Kammer, Richter Rainer Orlet, attestierte Deckert eine „charakterstarke verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen“, der „seine politische Überzeugung, die ihm Herzenssache ist, […] mit großem Engagement“ verficht. Der Angeklagte habe „einen guten Eindruck hinterlassen“ und sei „ein Mann von hoher Intelligenz, wie in der Hauptverhandlung deutlich geworden ist“.
Orlet billigte ihm „ein berechtigtes Interesse“ zu, die „immer noch aus dem Holocaust gegen Deutschland erhobenen Ansprüche“ abwehren zu wollen
. Zudem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, „daß Deutschland auch heute noch, rund fünfzig Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist“. Deckert halte es für geboten, „auch als gesichert geltende historische Thesen immer wieder mittels der Forschung zu überprüfen.“
Der „unbescholtene Familienvater“ und ehemalige „allseits beliebte[r] und erfolgreiche[r] Lehrer, der sich im Dienst nie einer Verfehlung schuldig gemacht hat“, habe nur eine Auffassung geäußert, für die die „übergroße Mehrheit“ der Bevölkerung Verständnis für die milde Bewährungsstrafe aufbringen werde. In der Wahl seiner Mittel habe er sich aber vergriffen. Um den gleichen Zweck zu erreichen, hätte es auch „völlig ausgereicht, auf die lange seit der nationalsozialistischen Judenverfolgung verstrichene Zeit, den Umfang der bereits erbrachten deutschen Sühneleistungen sowie die ungesühnten und unbereuten Massenverbrechen anderer Völker hinzuweisen“. [3]

Patrick Bahners, der später von 2001 bis 2011 der Feuilletonchef der FAZ war, kommentierte das Urteil wie folgt:
„Der Revisionismus ist eine grausige Travestie wissenschaftlicher Erkenntnis, ein Gespinst aus Lügen und Logik in der Tradition antisemitischer Verschwörungsliteratur.
[…]
Wenn Deckerts "Auffassung zum Holocaust" richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität. Sein Triumph ist, daß ein Gericht dieser Republik diesem Unternehmen ein "berechtigtes Interesse" bescheinigt.“ [4]

Rückblick:
Deckert war angeklagt, weil er bei einem Vortrag des US-Amerikaners Fred Leuchter als Übersetzer fungierte. Mit seinem sogenannten „Leuchter-Report“ versuchte dieser zu beweisen, „dass in den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslager keine Vergasungen stattgefunden haben könnten“. [5]
Wegen dieser Veranstaltung wurde der NPD-Vorsitzende im November 1992 vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einem Bußgeld von 10.000 Mark verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im März 1994 auf: Das „bloße Bestreiten der Gaskammermorde“ sei nicht automatisch Volksverhetzung, wenn keine „Aufstachelung zum Rassenhaß“ [6] vorliege.
Einige Zeitungen berichteten fälschlicherweise über einen Freispruch, worauf es zu Protesten verschiedener Organisationen und amerikanischer Juden kam: „In Karlsruhe landeten tagelang Stapel von Faxen und Telegrammen aufgebrachter amerikanischer Juden.“ [2] Zudem wurde kritisiert, dass „der Gesetzgeber versäumt habe, die Leugnung von Auschwitz als „Sonderstraftatbestand“ einzuführen.“ [7]
Daraufhin verschärfte der Bundestag im Oktober 1994 mit dem „Verbrechensbekämpfungsgesetz“ die Strafbarkeit der Holocaustleugnung. [8]

Im Berufungsprozess sprach eine andere Kammer des LG Mannheim wiederum das gleiche
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