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Oliver Janich & Team Beispielsweise gehört der § 130 StGB ersatzlos gestrichen oder auf Gewaltaufrufe beschränkt, wie das ursprünglich der Fall war. Es kann nicht sein, dass der Staat eine bestimmte Interpretation geschichtlicher Ereignisse vorschreibt. Das ist schon deshalb offenkundig verfassungswidrig, weil eine Straftat genau bestimmt sein muss. Wenn der Staat beispielsweise eine bestimmte Zahl festschreiben will, so muss er diese im Gesetz nennen. Er müsste im Gesetz auf ein bestimmtes Geschichtsbuch verweisen, dessen Worte niemand anzweifeln darf. Es wäre offenkundig, wie absurd das ist. Nach der heutigen Rechtsprechung, wäre jemand verhaftet worden, der kurz nach den Krieg behauptet hätte, es habe keine Gaskammern in den von den westlichen Allierten eroberten Gebieten gegeben. Geschichtsschreibung ist immer im Fluß. Jeder Deutsche, der sich zu diesem Thema äußert, steht mit einem Bein im Gefängnis, weil er nicht weiß, was er sagen darf und was nicht. Das sind Merkmale einer Diktatur. Und genau das war auch das Einfall
Interessant ist auch, wie es zu einer Verschärfung des § 130 StGB kam:
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