Sieg vor Gericht: Juristischer Erfolg für alternative Gewerkschaft Zentrum! 👏
Dieses Urteil könnte für wegweisend für patriotische Gewerkschaften sein: Am 29. September 2026 hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden, dass Firmen - im konkreten Fall richtete sich das Verfahren gegen VW - verpflichtet sind, auch alternativen Gewerkschaften Werbung auf dem jeweiligen Firmengelände zu erlauben. Bisher wurde den Patrioten diese Form der Mitgliedergewinnung nämlich verboten, während die regierungsnahen Gewerkschaften faktische Narrenfreiheit haben.
In einer Stellungnahme der Zentrum - Gewerkschaft heißt es dazu:
„Die [...] Entscheidung stärkt aus unserer Sicht den Gewerkschaftspluralismus. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, sich auch jenseits der etablierten Gewerkschaftsstrukturen zu organisieren. Gewerkschaftlicher Wettbewerb darf nicht dadurch verhindert werden, dass neuen Organisationen bereits die Möglichkeit genommen wird, Mitglieder zu gewinnen und sich im Betrieb zu entwickeln."
Damit dürften dann auch an den sächsischen Standorten von VW, BMW, Porsche und Co beste Voraussetzungen vorherrschen, damit patriotische Gewerkschaften dort gegen das Establishment in die Offensive gehen können. Das jüngste Urteil dürfte dafür zumindest Rückenwind geben!
Bild: Frank Neufert ist einer der patriotischen Betriebsräte Sachsens
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