In Deutschland ist die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zum Zweck der Haltbarmachung nur für wenige Lebensmittel erlaubt. Diese Form der Bestrahlung muss gekennzeichnet werden. Davon zu unterscheiden ist die Behandlung mit UV-Strahlen.
Unter Lebensmittelbestrahlung versteht man im Allgemeinen die gezielte Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung, also mit Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlung. Davon zu unterscheiden ist die UV-Bestrahlung, die weniger energiereich ist und vorwiegend zur Entkeimung von Luft, Trinkwasser und Oberflächen eingesetzt wird.
In Deutschland dürfen bisher nur getrocknete Gewürze und Kräuter mit ionisierenden Strahlen behandelt und verkauft werden.
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