https://www.fr.de/politik/verlieren-merz-kabinett-volksverhetzer-sollen-passives-wahlrecht-zr-94520342.htmlWer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll künftig das passive Wahlrecht verlieren können. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzesentwurf verabschiedet – trotz Kritik.
Die Zustimmung durch den Bundestag steht noch aus.
In erster Linie richtet sich der Plan der Regierung gegen Gewalt gegenüber Menschen, die gesellschaftlich wichtige Aufgaben übernehmen. Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, Pflegekräfte, Ärzte, Apotheker sowie Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sollen künftig mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft werden, wie der Deutschlandfunk berichtet. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit einer zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Klimas.
Doch der Gesetzentwurf geht deutlich darüber hinaus. Sein brisantester Teil betrifft das Wahlrecht: Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, dem kann das passive Wahlrecht für bis zu fünf Jahre entzogen werden. Betroffene könnten dann weder in den Bundestag noch in Länderparlamente, Kreistage oder Gemeinderäte gewählt werden. Wer bereits ein entsprechendes Amt innehat, würde es unmittelbar verlieren.
Im Referentenentwurf war sogar vorgesehen, dass schon eine Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe für einen Entzug des passiven Wahlrechts ausreichen kann. Nun soll als Schwelle eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr gelten.
Das erste was mir dabei einfällt ist
Art. 3 Abs. 1 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Warum zukünftig der Angriff auf einen einen Flugbegleiter weniger hart bestraft werden soll wie auf einen Fahrkartenkontrolleur ist nicht nachvollziehbar.
Es gibt keinen überzeugenden Nachweis dafür, dass eine weitere Erhöhung der Strafandrohungen allein Straftaten gegen Bahnmitarbeiter tatsächlich verhindert. Eine höhere Strafe wirkt erst dann abschreckend, wenn ein potenzieller Täter davon ausgehen muss, dass er auch tatsächlich ermittelt und bestraft wird.
Wer die Sicherheit von Beschäftigten in Zügen wirklich verbessern will, sollte deshalb nicht auf höhere Strafandrohungen setzen, sondern in konkrete Sicherheitsmaßnahmen investieren – beispielsweise durch zusätzliches Sicherheitspersonal in Zügen, eine bessere Präsenz von Sicherheitskräften an Bahnhöfen und eine schnelle Intervention bei aggressivem Verhalten. Das kostet aber wieder viel Geld.
Der Schutz der Beschäftigten sollte sich an der tatsächlichen Gefährdung orientieren und nicht lediglich durch immer höhere Strafandrohungen symbolisch verschärft werden. Entscheidend ist nicht, wie hoch die Strafe auf dem Papier ist, sondern wie wahrscheinlich es ist, dass ein Täter an einer Straftat gehindert oder nach der Tat tatsächlich ermittelt und bestraft wird. Wir kennen den überwiegenden Täterkreis und wir wissen, wie schnell er nach der Tat die Polizeiwache wieder verlassen kann und dann später auf ein mildes Urteil setzen kann.
Nun zum zweiten Punkt: Nach dem geltenden Strafrecht kann bereits heute bei bestimmten schweren Straftaten ein fünfjähriger Verlust der Fähigkeit eintreten, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen – der neue Vorstoß soll diese Rechtsfolge nun auch auf besonders schwere Fälle der Volksverhetzung ausweiten.
Doch was soll damit konkret erreicht werden, wenn die betroffene Person nach fünf Jahren wieder kandidieren und politische Verantwortung übernehmen darf? Wenn sie tatsächlich als ungeeignet angesehen wird, die demokratische Ordnung zu repräsentieren, ist schwer nachvollziehbar, warum diese Ungeeignetheit nach fünf Jahren plötzlich enden soll.
Wenn der Entzug dagegen lediglich eine zusätzliche Strafe darstellt, stellt sich die Frage, warum dafür ausgerechnet das passive Wahlrecht eingeschränkt werden muss. Das Strafrecht sollte in erster Linie die konkrete Straftat sanktionieren und die Allgemeinheit schützen, nicht die politische Teilhabe eines Menschen auf Zeit beschneiden.
Der Gesetzgeber sollte deshalb klar begründen, welches konkrete Ziel diese zusätzliche Sanktion verfolgt und warum gerade der zeitweise Ausschluss von demokratischer Teilhabe dafür erforderlich und verhältnismäßig sein soll. 😎😎😎