„Die Bestimmung in Paragraph 81 Absatz 3 der Verfassung der Russischen Föderation, welche die Anzahl der Amtszeiten begrenzt, für die ein und dieselbe Person das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation innehaben kann, findet bei einer Person, die das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation [bereits] innehatte und (oder) innehat, Anwendung ohne Berücksichtigung der Amtszeiten, für die diese [Person] jenes Amt [bereits] innehatte und (oder) innehat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Verfassung der Russischen Föderation, welche die entsprechende Begrenzung festlegt, und schließt für diese [Person] nicht die Möglichkeit aus, das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation innerhalb der durch die genannte Bestimmung zugelassenen Amtszeiten zu bekleiden.“
So lautet die umstrittene Passage aus der geänderten Verfassung, die Wladimir Putin einen theoretischen Verbleib im Amt bis 2036 ermöglicht, worüber die Bürgerinnen und Bürger Russlands am 1. Juli abstimmen sollen. Die Agitation für die Abstimmung hat das Hauptaugenmerk bislang jedoch auf andere Aspekte der Verfassungsänderung gelegt: dekoder.org/de/article/video-verfassungsaenderung-agitation-gegen-lgbt
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