Hintergrund zum Status „unerwünschte Organisation“:
👉Die Einführung des Status „unerwünschte Organisation“ im Jahr 2015 ist im Kontext der Krim-Annexion 2014 und als Reaktion auf die darauffolgenden westlichen Wirtschaftssanktionen zu sehen:
Offiziell war das Gesetz gegen transnationale Wirtschaftsunternehmen gerichtet. In der Praxis wird es aber gegen internationale NGOs und Medien angewandt.
👉Staatsanwaltschaft und Außenministerium entscheiden dazu formal über die Aufnahme in die Liste: Es ist weder eine Begründung noch ein Gerichtsentscheid dafür nötig.
👉Ist eine internationale Organisation als „unerwünscht“ erklärt, darf sie nicht mehr in Russland tätig sein. Russische Staatsbürger*innen dürfen (auch, wenn sie sich im Ausland befinden) nicht mehr mit der „unerwünschten Organisationen“ zusammenarbeiten. Es drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.
👉Laut Venedig-Kommission des Europarats verstößt diese Gesetzgebung mehrfach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch das Europäische Parlament hatte Russland bereits dazu aufgerufen, die Gesetzgebung wieder rückgängig zu machen.
Post #1203
399