🇩🇪⚖Geplantes Gesundheitsgesetz: Kritik an „verfassungswidriger“ Profilbildung von Versicherten
„Reallabore“ sollen Datenverarbeitung mit neuen Technologien ohne „ausreichende gesetzliche Regelung“ erlauben / Jurist bemängelt mögliche Datennutzung ohne Anonymisierung / Kritik an Aushöhlung von Datenschutz durch Verweis auf „öffentliche Interessen“
Der an der Universität Bielefeld tätige Rechtsprofessor Martin Schwab kritisiert eine in Zukunft möglicherweise erlaubte Profibildung von Versicherten durch die Krankenkassen als „verfassungswidrig“.
Das geplante „Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen“ sieht unter anderem sogenannte „Reallabore“ vor. Der Begriff (auf Englisch: „regulatory sandboxes“) bezeichnet laut Bundesregierung einen Testraum, in dem neue Technologien oder administrative Prozesse, „die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen, für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung“ erprobt werden. Die Reallabore sollen laut Gesetzesentwurf den Krankenkassen „innovative Ansätze der Datenverarbeitung“ ermöglichen, auch unter Anwendung neuer Technologien, „für die bislang keine ausreichende gesetzliche Regelung besteht“.
Die „Erprobung“ solle dem „öffentlichen Interesse“ dienen, etwa der „kostengünstigeren oder schnelleren Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen“. Art und Umfang der anvisierten Datenverarbeitung müssen laut Entwurf von einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung soll maximal sechs Jahre lang gelten, in „begründeten....
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