😷💉🦠Eine Woche vor dem Gesetz lag es auf dem Tisch. Schriftlich.
Am 11. November 2020 schickte Prof. Dr. Werner Bergholz (MWGFD) seine Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Anlass war die Anhörung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, das die Sieben-Tage-Inzidenz mit den Schwellen 35 und 50 in das Infektionsschutzgesetz schreiben solte. Schon Ende Oktober hatte er dem Ausschuss dasselbe gesagt. Jetzt legte er es noch einmal schriftlich nach.
Sein Argumente sind Mathematik der Grundschule:
https://www.mwgfd.org/media/esv_bergholz_bevoelkerungsschutzgesetz_3.pdf
Eine Messgröße, die auf einer Stichprobe beruht, darf nicht von der Größe der Stichprobe abhängen. Die Inzidenz tat aber genau das. Anfang Mai 2020, als die Kennzahl definiert wurde, testete Deutschland rund 400.000 Menschen pro Woche. Anfang November waren es 1,6 Millionen. Bei völlig konstantem Infektionsgeschehen stieg die Inzidenz damit um den Faktor vier.
Bergholz rechnete vor:
Ein Landkreis mit stabiler Lage und einer Inzidenz von 13 im Mai landete allein durch die gestiegenen Testzahlen im November über 50. Normiert man die Länderwerte der Kalenderwoche 44 auf die Testzahlen vom Mai, liegt nur noch Bremen knapp über 50, alle anderen darunter.
Dazu die falsch Positiven.
Bergholz zitiert den einzigen damals vorliegenden Ringversuch vom April 2020: 1,4 Prozent positive Befunde in virusfreien Proben, 7,6 Prozent in Proben mit einem harmlosen Erkältungs-Coronavirus. In Kombination mit Kontaktverfolgung, so seine Rechnung, reichen zehn Kontakte, um einen Schneeballeffekt auszulösen. Eine Schulklasse, ein Altenheim oder schon eine Familienfeier.
Sein Fazit an den Ausschuss:
Die Kennzahl ist "mathematisch falsch konstruiert" und als Schlüsselgröße für die Beurteilung der epidemischen Lage "völlig ungeeignet". Er fordert, die Testzahlen pro Landkreis offenzulegen, damit die Inzidenz überhaupt prüfbar wird.
Was dann geschah:
Am 18. November 2020 beschloss der Bundestag das Gesetz. Im April 2021 folgte § 28b, die Bundesnotbremse, mit derselben Kennzahl, jetzt automatisch: 100, 150, 165. Im November 2021 prüfte das Bundesverfassungsgericht, ob die Inzidenz ein vertretbarer Indikator sei. Testzahlen kamen im Beschluss nicht vor.
Die BfArM-Akten zeigen heute, dass die Behörden die Grenzen des Testsignals kannten. Der Brief von Bergholz zeigt, dass es auch der Gesetzgeber wusste. Er hatte es schriftlich, eine Woche vor der Abstimmung. Er hat trotzdem abgestimmt, wider besseres Wissen.
Quelle:
Prof. Dr. Werner Bergholz, Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 19/23944, Schwanewede, 11. November 2020.
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