TGViewer
CSmedicus | Corona-Solution CSmedicus | Corona-Solution @coronasolution · 2.2K subscribers
Post #19705 691
😷💉🦠Eine Woche vor dem Gesetz lag es auf dem Tisch. Schriftlich.

Am 11. November 2020 schickte Prof. Dr. Werner Bergholz (MWGFD) seine Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Anlass war die Anhörung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, das die Sieben-Tage-Inzidenz mit den Schwellen 35 und 50 in das Infektionsschutzgesetz schreiben solte. Schon Ende Oktober hatte er dem Ausschuss dasselbe gesagt. Jetzt legte er es noch einmal schriftlich nach.

Sein Argumente sind Mathematik der Grundschule:
https://www.mwgfd.org/media/esv_bergholz_bevoelkerungsschutzgesetz_3.pdf

Eine Messgröße, die auf einer Stichprobe beruht, darf nicht von der Größe der Stichprobe abhängen. Die Inzidenz tat aber genau das. Anfang Mai 2020, als die Kennzahl definiert wurde, testete Deutschland rund 400.000 Menschen pro Woche. Anfang November waren es 1,6 Millionen. Bei völlig konstantem Infektionsgeschehen stieg die Inzidenz damit um den Faktor vier.

Bergholz rechnete vor:
Ein Landkreis mit stabiler Lage und einer Inzidenz von 13 im Mai landete allein durch die gestiegenen Testzahlen im November über 50. Normiert man die Länderwerte der Kalenderwoche 44 auf die Testzahlen vom Mai, liegt nur noch Bremen knapp über 50, alle anderen darunter.

Dazu die falsch Positiven.
Bergholz zitiert den einzigen damals vorliegenden Ringversuch vom April 2020: 1,4 Prozent positive Befunde in virusfreien Proben, 7,6 Prozent in Proben mit einem harmlosen Erkältungs-Coronavirus. In Kombination mit Kontaktverfolgung, so seine Rechnung, reichen zehn Kontakte, um einen Schneeballeffekt auszulösen. Eine Schulklasse, ein Altenheim oder schon eine Familienfeier.

Sein Fazit an den Ausschuss:
Die Kennzahl ist "mathematisch falsch konstruiert" und als Schlüsselgröße für die Beurteilung der epidemischen Lage "völlig ungeeignet". Er fordert, die Testzahlen pro Landkreis offenzulegen, damit die Inzidenz überhaupt prüfbar wird.

Was dann geschah:
Am 18. November 2020 beschloss der Bundestag das Gesetz. Im April 2021 folgte § 28b, die Bundesnotbremse, mit derselben Kennzahl, jetzt automatisch: 100, 150, 165. Im November 2021 prüfte das Bundesverfassungsgericht, ob die Inzidenz ein vertretbarer Indikator sei. Testzahlen kamen im Beschluss nicht vor.

Die BfArM-Akten zeigen heute, dass die Behörden die Grenzen des Testsignals kannten. Der Brief von Bergholz zeigt, dass es auch der Gesetzgeber wusste. Er hatte es schriftlich, eine Woche vor der Abstimmung. Er hat trotzdem abgestimmt, wider besseres Wissen.

Quelle:
Prof. Dr. Werner Bergholz, Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 19/23944, Schwanewede, 11. November 2020.
--------
http://CSmedicus.org
More from @coronasolution
  1. Sep 30, 2026🚨 Ärzte vor Gericht – die Welt schaut hin 💥 Hinter den Kulissen zeichnet sich eine Entwi…
  2. Sep 30, 2026Was ist Karma? Die 12 Gesetze, die jeder kennen sollte: ⬇️ https://youtu.be/-nRr1W9XwNYi=u…
  3. Sep 30, 2026❗️ELT: Bürgermeister bricht Grundgesetz, um Bürgermeisterkandidatin zu verhindern ❗️? ❗️ W…
  4. Sep 30, 2026⚖🦠💉🧬 Neue Strafanzeige gegen BioNTech-Komplex: Wurde in Marburg jahrelang ohne erforder…
  5. Sep 30, 2026⚖🦠💉𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐯𝐞𝐫𝐚𝐧𝐤𝐞𝐫𝐭𝐞𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐀𝐮𝐬𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞 𝐚𝐥𝐬…
  6. Sep 30, 2026⚖ AfD Verbotsverfahren im Justizauschuss Thüringen Seit 14 Uhr live... Im Justizausschuss…
Threads Profile ViewerView any public Threads profile without an account.Open ThreadLook →Writing with AI? Make it sound human.Metric37 rewrites AI drafts so they read naturally. Free AI detector, 1,500 words free.Try Metric37 →