🇩🇪10.08.2026 - Kassenärztliche Bundesvereinigung -
Laufendes Verfahren:
Reform des Nachrichtendienstrecht
Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juli 2026
Zusammenfassung
Die KBV begrüßt die Intention des Gesetzgebers, den Schutz vor Bedrohungen zu erhöhen. Das gilt insbesondere, wenn auch der Schutz ambulanter Arzt- und Psychotherapiepraxen erhöht wird. Gerade die im Gesetzesvorhaben hervorgehobenen, erhöhten Bedrohungslagen im digitalen Bereich, betreffen auch ärztliche und psychotherapeutische Praxen.
Beim Bemühen, die Sicherheit zu erhöhen, darf jedoch nicht das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt gefährdet werden. Der Entwurf aber sieht weitgehende Befugnisse für die Nachrichtendienste vor, wie das Abhören oder Aufzeichnen von privaten Gesprächen oder das Betreten von Geschäftsräumen. Dafür sind Ausnahmen für ausgewählte Berufsgruppen vorgesehen. Ärzte und Psychotherapeuten werden dabei jedoch nicht aufgeführt.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist eines der wichtigsten Fundamente für eine erfolgreiche Behandlung und erfüllt darüber hinaus eine gesamtgesellschaftliche Funktion. Ein Heilerfolg beruht maßgeblich darauf, dass sich Patienten mit körperlichen und seelischen Nöten...
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https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/reform-des-nachrichtendienstrechts
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