Prof. Dr. Martin Schwab:
Teil 3 von Teil 2 und Teil 1
💉🦠KRITISCHE BEMERKUNGEN ZU DEN CORONA-AUSSAGEN VON PROF. DR. CHRISTINE FALK
2. Aussagen von Sachverständigen dürfen vom Rechtanwender aber niemals anstandslos hingenommen, sondern müssen kritisch hinterfragt werden. Denn die Entscheidung über die Anwendung des Rechts ist letztverbindlich den Gerichten anvertraut; der Sachverständige hilft lediglich dem Gericht bei der Wahrheitsfindung.
3. Je offensichtlicher ein Sachverständiger es versäumt, naheliegende Fragen zu stellen und naheliegende Erkenntnisquellen zur sachkundigen Beurteilung des Sachverhalts heranzuziehen, desto hellhöriger muss ein Rechtsanwender werden, wie genau es der Sachverständige mit der Wahrheit nimmt. Zwei Beispiele:
a) Nach ihrer herkömmlichen Konstruktionsidee haben Impfungen immer so funktioniert, dass sie dem menschlichen Immunsystem das Pathogen in abgetöteter oder abgeschwächter Form präsentierten, damit in dem Moment, in dem es mit dem wirklichen Erreger konfrontiert wird, das menschliche Immungedächtnis aktiviert und der Erreger bekämpft wird. Nun sind aber die COVID-Injektionen darauf angelegt, dem menschlichen Immunsystem das Pathogen ohne jegliche Abschwächung zu produzieren, ja sogar den menschlichen Körper dazu zu bringen, das Pathogen selbst in Massen zu produzieren. Welchen Mehrwert soll eine solche Impfung für die Gesunderhaltung des menschlichen Körpers überhaupt bringen?
b) Wenn Christine Falk schon selbst auf den Sentinel verweist, fällt es mir schwer, mir vorzustellen, dass ihr die Sentinel-Ergebnisse von 2020 verborgen geblieben sind. Wenn sie diese Ergebnisse aber zur Kenntnis genommen hat, muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie sich dennoch aktiv an der allgemeinen Angsterzeugung beteiligt hat.
Ich habe hier jene Fragen aufgelistet, die ich an Christine Falk richten würde, wenn ich als Richter über einen Fall mit einem einschlägigen Beweisthema zu befinden hätte.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
http://CSmedicus.org
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