„Anlasslose Massenüberwachung“: Kritik an Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen
Bundesregierung: Internetprotokoll-Adressen sollen verdachtsunabhängig drei Monate lang gespeichert werden / Bundesrechtsanwaltskammer: Grundrechte und Berufsgeheimnisse von Journalisten und Anwälten in Gefahr / Internetwirtschaftsverband: keine Sicherheit durch neue Speicherpflichten und Ausweitung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten
Mehrere Experten kritisieren den von der Bundesregierung im Juni vorgelegten Gesetzentwurf zur Speicherung von Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen). Laut Bundesregierung soll die geplante anlasslose Speicherung der IP-Adressen für drei Monate zu einer besseren Strafverfolgung führen. Ist die IP-Adresse bekannt, wird nachvollziehbar, welche Webseiten geöffnet, welche Dateien heruntergeladen und welche Beiträge in sozialen Medien erstellt wurden. Bislang speichern Telekommunikationsanbieter diese Daten nur für wenige Tage.
⚖Sebastian Aurich, Datenschutzexperte der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert auf Anfrage von Multipolar, der Regierungsentwurf enthalte „keine empirischen Aussagen zur Wirksamkeit der IP-Adressspeicherung“. Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung zu einer effektiveren Strafverfolgung führen würde, würde dies...
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