[2/2] Nun hat die gescheiterte Bewerberin um das Amt einer Bundesverfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, klargestellt, dass diese Absicht keinesfalls Ausdruck von Verfassungsfeindlichkeit sei. Es sei sogar ausdrücklich legitim, in der Einwanderungspolitik das Ziel einer „soziokulturellen Homogenität“ zu verfolgen und unter Ausländern zwischen „Kulturkreisen“ zu unterscheiden.
Wenn selbst Frau Brosius-Gersdorf – die keine Freundin der AfD ist – bestätigt, dass der ethnische Volksbegriff kein Ausdruck von Staatsfeindlichkeit ist und man in der Migrations- und Ausländerpolitik nach Gruppen differenzieren darf, sollten wir uns fragen, warum mancher in der Partei noch immer zusammenzuckt, wenn irgendwelche Establishment-Politiker wegen „völkischer“ Kreise mit einem Verbotsverfahren drohen.
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@ChristopherDroesslerAfD
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