(1/2) Überprüfung von Einbürgerungsverfahren im Landkreis Eichsfeld‼️
Im Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren kommt es vermehrt zu Betrugsfällen. So werden etwa gefälschte Sprachzertifikate vorgelegt oder sprachlich versierte Personen als Stellvertreter anstelle der tatsächlichen Antragsteller zu Sprachprüfungen entsandt. Auch im Freistaat Thüringen sind nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales entsprechende Fälle arglistiger Täuschung festgestellt worden.
Der Versuch, sich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung oder betrügerisches Verhalten zu verschaffen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen unsere Rechtsordnung dar. In derartigen Fällen ist der Einbürgerungsantrag abzulehnen; wurde die Einbürgerung bereits vollzogen, hat die Rücknahme gemäß § 35 StAG zu erfolgen.
Aufgrund wiederholt bekannt gewordener Einzelfälle sowie eingeleiteter Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Täter ist von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen.
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