Zwei Urteile, ein Muster. Im Januar 2025 wollte eine Frau vor dem Berliner Verwaltungsgericht das Recht erstreiten, vollverschleiert Auto zu fahren.
Am Donnerstag sollte ein Gymnasium in Gesundbrunnen gezwungen werden, sein Verbot demonstrativer religiöser Riten aufzugeben und das Beten für Muslime zu erlauben. Beide Male sagten das Gericht Nein. Das ist erfreulich – aber kein Grund zur Entwarnung.
Denn die Urteile sind nur das Ende einer Geschichte, die Woanders beginnt.
Der Gerichtssaal ist für den politischen Islam zur zweiten Front geworden. Was in der Debatte und an der Wahlurne nicht durchsetzbar ist, soll per Aktenzeichen kommen – Antrag für Antrag, Instanz für Instanz. Mit dabei: Verbündete, die sich als Anwälte der Schwachen verkaufen, aber genau wissen, wessen Geschäft sie besorgen.
Das Gebet als Machtdemonstration
Am Diesterweg-Gymnasium lernen 650 Schüler aus 47 Ländern. Was die Schulleitung vor Gericht schilderte, hat mit stiller Frömmigkeit wenig zu tun: Im Ramadan wird kontrolliert, wer heimlich Wasser trinkt. Mädchen werden zurechtgewiesen, weil sie während ihrer Periode essen.
Das Gericht hat diese Lage ausdrücklich festgestellt: Konvertierungsversuche, Druck auf Mitschüler, beschimpfte Mädchen ohne Kopftuch.
Und dann ist da die Szene im Windfang: zwölf Schüler, einheitlich in Schwarz, ein bestimmter Vorbeter, ein Publikum, das auf die Reaktion des Lehrers wartet. Das ist kein spontanes Gebet. Das ist Inszenierung – ein Test, wie weit man gehen kann.
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