Volk wird übergangen: Erneuerbaren-Ausbaugesetz verfassungswidrig
In Österreich wird das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament in den Verfassungsrang gehoben – ohne Volksabstimmung. Kritiker warnen, dass damit Demokratie, Grundrechte und Föderalismus in einer Weise neu geordnet werden, die nach Ansicht von Verfassungsexperten eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstellt und zwingend eine Volksbefragung erfordern würde.parlament.
Das Gesetz erklärt Wind- und Solarprojekte zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und drängt Länder sowie Gemeinden in eine Ausführungsrolle, ohne ihnen echte Mitbestimmung zu lassen. Die OÖ Umweltanwaltschaft sieht darin zudem einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention, die Information, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten garantiert.
Der Bundesrat hat dem Gesetz dennoch zugestimmt. Die FPÖ warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall: Wenn eine Regierung mit bloßer Zweidrittelmehrheit tiefgreifende Verfassungsänderungen ohne das Volk durchsetzen kann, fällt eine bislang unantastbare Grenze der Demokratie.
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