Wie viele der betroffenen Minderjährigen eine Schule in Baden-Württemberg besuchten, lässt sich aus den Angaben nicht ermitteln. Die Beratungsstelle unterscheidet bei ihrer Statistik nicht zwischen Schülern und anderen Betroffenen. Zudem werden die Fälle nach Kalenderjahren und nicht nach Schuljahren erfasst.
Baden-Württemberg beteiligte sich nicht an der Erstellung eines Notfallbogens
Auslöser der parlamentarischen Anfrage der AfD-Abgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr war nach eigenen Angaben ein vom Kultusministerium Ende Juli veröffentlichter Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Das Dokument mit dem Titel „Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als nicht-betroffene Person helfen?“ richtet sich unter anderem an Lehrkräfte und enthält Handlungsempfehlungen für Situationen, in denen bei Schülerinnen die Gefahr einer Zwangsverheiratung besteht.
Die Abgeordneten erkundigten sich auch danach, mit welchem Betrag sich das Land Baden-Württemberg an der Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung des Notfallbogens beteiligt hatte. Die Antwort des Innenministeriums: „Es liegt keine finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an dem genannten Notfallbogen vor.“
Das Innenministerium beantwortete die insgesamt sieben Fragen am 1. Oktober 2026 im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Sozialministerium. Die Antwort wurde am 7. Oktober als Landtagsdrucksache 18/529 veröffentlicht.
https://nius.de/gesellschaft/afd-anfrage-offenbart-hunderte-kinderehen
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