In Baden-Württemberg sind seit 2018 lediglich acht Kinderehen von insgesamt 350 dokumentierten Fällen rechtskräftig aufgehoben worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Besonders erschütternd: Unter den betroffenen Minderjährigen der aufgehobenen Ehen befand sich ein Mädchen im Alter von gerade einmal elf Jahren. In den nicht aufgehobenen Fällen finden sich auch mehrere Zwölfjährige.
Besonders drastisch ist ein Fall aus dem Jahr 2020: Damals wurde die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17-jährigen irakischen Jungen aufgehoben. In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2018 war eine afghanische „Ehefrau“ bei der Eheschließung erst 14 Jahre alt, ihr Ehemann bereits 30. Zuletzt wurden im Jahr 2024 zwei entsprechende Ehen aufgehoben. Betroffen waren eine 16-jährige Deutsche, die einen 25-jährigen Pakistani geheiratet hatte, sowie eine 16-jährige Syrerin, deren Ehemann bei der Eheschließung 27 Jahre alt war.
Die acht Aufhebungen erfolgten zwischen 2018 und 2024, die landesweit zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Tübingen, erfasst entsprechende Fälle seit April 2012. Häufig sind syrische, afghanische, bulgarische, türkische und irakische Staatsangehörige unter den Betroffenen, vereinzelt finden sich auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
350 Kinderehen wurden nicht aufgehoben
Deutlich höher als die Zahl der annullierten Ehen ist die Zahl der Fälle, in denen keine rechtskräftige Eheaufhebung erfolgte. Das Regierungspräsidium Tübingen dokumentiert insgesamt 350 solcher Vorgänge für die Jahre 2015 bis 2026. Die Behörde führt sie unter der Kategorie „sonstige Erledigungen“. Dazu können unterschiedliche Gründe gehören. In der Antwort auf die AfD-Anfrage werden unter anderem das zwischenzeitliche Erreichen der Volljährigkeit, der Tod eines Ehepartners, ein Absehen von der Aufhebung sowie eine erneute Eheschließung im Ausland genannt.
Auch unter den nicht aufgehobenen Fällen befinden sich laut der Antwort Ehen mit sehr jungen Minderjährigen. So führt die Landesregierung für 2020 die Ehe eines zwölfjährigen afghanischen Mädchens mit einem 18-jährigen Mann auf. Für das Jahr 2022 ist zudem ein Fall dokumentiert, in dem eine zwölfjährige Syrerin mit einem 28-jährigen Syrer verheiratet war.
In den Tabellen tauchen außerdem mehrere Eheschließungen mit 13- und 14-jährigen Mädchen auf. Zum Zeitpunkt der Regierungsantwort waren nach Angaben des Innenministeriums keine gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen anhängig.
Landesregierung kennt Zahl zwangsverheirateter Schüler nicht
Die AfD-Abgeordneten wollten darüber hinaus wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg seit 2010 zwangsverheiratet wurden und anschließend trotz bestehender Schulpflicht nicht mehr am regulären Unterricht teilnahmen. Die Antwort des Kultusministeriums fällt knapp aus: Entsprechende Daten werden nicht erhoben.
Auch zu den Ländern, in denen Kinderehen unter Beteiligung von Personen mit Bezug zu Baden-Württemberg geschlossen wurden, liegen der zuständigen Behörde keine entsprechenden Daten vor. Das Regierungspräsidium Tübingen erhebt nach eigenen Angaben lediglich Informationen, die für die rechtliche Bewertung eines Eheaufhebungsverfahrens erforderlich sind, insbesondere Alter und Staatsangehörigkeit bei der Eheschließung.
Beratungsstelle registrierte 80 Fälle drohender Zwangsverheiratung
Weitere Zahlen nennt die Landesregierung zur Beratungsstelle YASEMIN, die vom Land Baden-Württemberg finanziert wird und unter anderem Menschen unterstützt, denen eine Zwangsverheiratung droht.
Für das Jahr 2025 registrierte die Beratungsstelle insgesamt 271 Beratungsfälle. Davon betrafen 80 Fälle Personen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht waren. Unter diesen 80 Personen befanden sich 33 Minderjährige. Vier von ihnen waren jünger als zwölf Jahre, fünf waren zwölf Jahre alt und zwei weitere erst 13. Insgesamt 46 Betroffene waren volljährig. In einem Fall wurde das Alter nicht kategorisiert.
Post #55345
51