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15. ๐๐๐๐ก๐๐๐๐๐ 2026
Das weitere Strafverfahren gegen den seit dem 13. Oktober 2023 inhaftierten Rechtsanwalt Reiner Fรผllmich ist gemรคร ยง 154 StPO vorlรคufig eingestellt worden. Den entsprechenden Beschluss erhielt Fรผllmich am heutigen Tag.
Gegenstand dieses Verfahrens waren 13 monatliche Zahlungen in Hรถhe von jeweils 29.000 Euro aus dem Spendenaufkommen des Corona-Ausschusses an die Kanzlei Fรผllmich โ insgesamt 377.000 Euro. Dieser Tatkomplex war nicht Gegenstand der ersten Hauptverhandlung.
Die nun zustรคndige Kammer unter dem Vorsitz von Richter Schindler hatte diesen Teil der Anklage bereits ursprรผnglich nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Braunschweig hatten jedoch darauf gedrungen, dass auch dieser Komplex strafrechtlich weiterverfolgt wird. Nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils im ersten Verfahren wรคre erneut die von Richter Schindler geleitete Kammer fรผr das weitere Verfahren zustรคndig gewesen. Mit der vorlรคufigen Einstellung ist die Kammer ihrer bisherigen Linie treu geblieben.
Fรผr Reiner Fรผllmich ist diese Entscheidung zunรคchst eine sehr gute Nachricht: Eine zweite Hauptverhandlung wegen der Zahlungen an seine Kanzlei findet vorerst nicht statt. Endgรผltig abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Nach ยง 154 Abs. 4 StPO kann es innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils im ersten Verfahren wieder aufgenommen werden. Da diese am 18. August 2026 eingetreten ist, lรคuft die Frist bis zum 18. November 2026.
Von der Frage einer Haftentlassung ist die Einstellung strikt zu unterscheiden. Sie fรผhrt nicht dazu, dass Reiner Fรผllmich nun automatisch freikommt. รber eine Aussetzung des verbleibenden Strafrestes nach Verbรผรung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe ist in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden.
Reiner Fรผllmich befindet sich seit seiner Festnahme am 13. Oktober 2023 ununterbrochen in Haft. Die vorlรคufige Einstellung beseitigt nun zumindest die unmittelbare Gefahr einer weiteren Hauptverhandlung in dem zweiten Anklagekomplex. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, zeigt sich nach Ablauf der gesetzlichen Dreimonatsfrist.
Text/Bild: Kerstin Heusinger
Quelle: Katja Wรถrmer
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