Bundesamt sieht keinen Fehler in Abschiebebescheid für Säugling
Ein kurdisches Baby darf ohne seine Eltern aus Hessen in die Türkei abgeschoben werden. Trotz gerichtlicher Kritik daran will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an seiner Abschiebepolitik festhalten. Die Behörde sehe keinen Fehler darin, bei Abschiebungen auch engste Familienangehörige voneinander zu trennen, sagte ein Sprecher. Inwiefern dem der Schutz der Familie entgegenstehen könnte, will das Gericht demnach richterlich prüfen lassen.
Für ihr in diesem Jahr in Deutschland geborenes Kind beantragten die geflohenen Eltern erst nach den jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl. Das BAMF lehnte den Antrag für die Tochter in einem beschleunigten Verfahren ab. Zum Asylantrag der Eltern ist noch ein Verfahren anhängig.
Wenn es um Kriminelle geht, agiert die Behörde komischerweise nicht so entschieden ...😏️️️️️️
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