Wer "wählt", begeht: Hochverrat ! (Straftat)
Wer illegale "Wahlen" bewirbt, begeht: Aufruf zum Hochverrat (Straftat)
Wenn "Parteien", die jedoch nachweislich nur Firmen sind dazu aufrufen, "wählen zu gehen" dann bilden diese Firmen (die sich selbst Partei nennen) die Staftat: "Bildung einer gewerbsmäßigen kriminellen Vereinigung".
— Jack Raven
Folge: @Verbotene_Historie ✅
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