IMPF-PFLICHT BLEIBT - Strafen «soll» es nicht geben | Pirmin Schwander & Andrea Staubli zum Epidemiengesetz
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Am 22. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes beraten. In weniger als dreieinhalb Stunden wurde die umfangreiche Vorlage behandelt. Dabei zeigte sich bereits in der Eintretensdebatte deutlich: Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit und die weiterhin offene Frage nach einer umfassenden Aufarbeitung lassen sich von dieser Gesetzesrevision nicht trennen.
Aus Sicht des «Aktionsbündnis freie Schweiz» konnte dabei ein wichtiger Teilerfolg bei Artikel 22 zum Impfobligatorium erzielt werden: Das Impfobligatorium bleibt zwar im Gesetz, seine Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Insbesondere soll die Verweigerung künftig weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene strafrechtliche Folgen haben; auch eine Impfung gegen den Willen einer Person mittels körperlichen Zwangs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ständerat entschied diesen Punkt mit 29 zu 13 Stimmen. Damit wurden wichtige zusätzliche Schranken eingezogen, auch wenn ABF Schweiz die Möglichkeit eines staatlichen Impfobligatoriums weiterhin grundsätzlich kritisch beurteilt.
Weitere Hintergrundinformationen zur Ständeratsdebatte finden Sie unter
Aktionsbündnis freie Schweiz
https://abfschweiz.ch
Hintergründe zur Debatte im Ständerat
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Artikel_24_09_26.pdf
Das Epidemiengesetz im Detail: Artikeltabelle
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/EpG_Teilrevision_Entwurf-08.2025_Artikeltabelle-V.1.9_Stand-1.9.2026.pdf
Zur Petition "Nein zum Epidemiengesetz ohne Aufarbeitung"
https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
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