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Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsächlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstückelt, denn würde er lebend herausgenommen werden müsste er getauft werden und eine Meldung an das zuständige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- Umstände der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und müsste dann wenn er nicht überlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant für Baden Württemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Ungeborene „unter würdigen Bedingungen“ sammeln und bestatten; die Einrichtung trägt dafür die Kosten. 👉 https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
Post #16153
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