Drucken die schon die Einberufungsbescheide ? Denn mit den "Fragebögen" haben ja genug ihr Interesse bekundet am Feldzug teilzunehmen.
Eigentlich müsste dann ein Ruck durch dieses Land gehen. Aber nur eigentlich.
Damals hieß das Gestellungsbefehl, anfangs war die Zeit zwischen Erhalt des Befehls und des Einrückens 2 Wochen.
Nach der heute geltenden Rechtslage (August 2026) gilt grundsätzlich: Ein Einberufungsbescheid soll vier Wochen vor dem Diensteintritt zugestellt werden. Das steht ausdrücklich in § 21 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz.
Bei einer echten Mobilisierung kann diese Frist aber entfallen. Das Gesetz erlaubt eine Einberufung „ohne Einhaltung einer Frist“.
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