Das ist wirklich faszinierend. Der Ständerat sagt: Wer im Strafregister steht oder auf Dauer Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Daueraufenthaltsrecht. Dazu gibt es mindestens 4000 Franken Abgabe pro ausländische Arbeitskraft.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem sagt Beat Jans, das sei nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar, und EU-Botschafter Andreas Künne findet Strafregisterauszüge «nicht hilfreich». Dabei ist der Unterwerfungsvertrag noch gar nicht unterschrieben.
Wenn das nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar ist, dann ist die Personenfreizügigkeit nicht mit der Bundesverfassung vereinbar.
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