1949 wurde das Grundgesetz 🚨nicht🚨 durch eine gesamtdeutsche Volksabstimmung beschlossen!
⚠️⚠️
Es wurde vom Parlamentarischen Rat beschlossen und von den westdeutschen Länderparlamenten „ratifiziert“
Art. 146 GG enthält die Möglichkeit, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst wird, die vom deutschen Volk in ⚠️freier Entscheidung⚠️beschlossen wurde.
Eine solche neue gesamtdeutsche Verfassung wurde 1990 nicht beschlossen‼️
Die deutsche Einheit wurde stattdessen über den damaligen Art. 23 GG und den Einigungsvertrag vollzogen.
Der damalige Art. 23 GG wurde im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit aufgehoben.
Daraus lässt sich als historische Tatsache festhalten:
Es gab keine gesamtdeutsche Volksabstimmung über eine neue Verfassung.⚠️
#WannWachtIhrAuf
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