Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens" vorgelegt. Er sieht vor, dass Gerichte Menschen, die wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr verurteilt werden, für eine Zeit die Wählbarkeit und die Fähigkeit zu öffentlichen Ämtern entziehen können. Ob und in welchem Umfang, liegt im Ermessen des Gerichts. Begründet wird das unter anderem mit der Gefahr eines Vertrauens- und Ansehensverlustes.
Wie man zu dem Delikt steht, lasse ich hier beiseite. Mich interessiert, an welcher Stelle entschieden wird.
Eine Wahl ist der Ort, an dem die Wähler sagen, wem sie vertrauen. Wer vorher festlegt, wer überhaupt auf dem Zettel stehen darf, verlegt einen Teil dieser Entscheidung nach vorn, in einen Raum, den kein Wähler betritt. Die Wahl findet weiter statt, mit allem Ernst und vollständiger Auszählung. Die Auswahl ist dann allerdings schon getroffen.
Das Muster ist sehr alt. Ordnungen, die ihre Wahlen behalten und ihren Ausgang trotzdem lenken wollen, setzen früh an, bei der Liste.
Wer festlegt, wer auf dem Zettel stehen darf, hat einen Teil der Wahl schon vollzogen.
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Forwarded from alexander - Aufklärung und Bewusstsein