„Fazit
Meine Korrespondenz mit der Medienanstalt Hessen hat folgende Widersprüche und Argumentationslücken seitens der Anstalt zutagegefördert:
• Es gibt offenbar keine tragfähige Rechtfertigung für die massenhafte Speicherung unverfänglicher Inhalte mit persönlichen Daten.
• Die Medienanstalt hat oder gibt keine plausible Erklärung dafür, welche Inhalte vom KIVI-System gespeichert werden.
• Die Medienanstalt Hessen verweigert die Auskunft über zusammen mit den Inhalten gespeicherte Meta-Daten, Tags, Kategorien etc., die Informationen über den Speichergrund enthalten könnten.
• Die Medienanstalt Hessen weigert sich, die ursprüngliche Datenauskunft und die Verweigerung der geforderten Ergänzung dieser Auskunft als förmlichen Verwaltungsakt zu behandeln, wie die Rechtsprechung das verlangt.
• Die Medienanstalt kündigt an, alle gespeicherten persönlichen Daten von mir, über deren Herausgabe und Rechtfertigung noch gestritten wird, löschen zu lassen. (Ob mein Einspruch hiergegen Erfolg hatte, muss sich noch zeigen.)
• Die Medienanstalt Hessen widerspricht in einem späteren Brief dem Verarbeitungsgrund, den sie in ihrer ersten Datenauskunft genannt hat. Gleichzeitig widerspricht sie öffentlichen Verlautbarungen der Medienanstalt NRW über den Zweck von KIVI.
• Die Landesmedienanstalten scheinen mit KIVI eine Art Rasterfahndung nach rechtswidrigen Inhalten im Internet zu betreiben, als Dienstleister für die Polizei, die das selbst mutmaßlich nicht dürfte, und für den Verfassungsschutz. Eine tragfähige Rechtsgrundlage hierfür ist nicht erkennbar.“
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/medienanstalten-rasterfahndung/
t.me/Rosenbusch
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