SA-Parole
„Alles für Deutschland“: Strafbefehl gegen Diether Dehm erlassen
Das Amtsgericht Tiergarten hat auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Diether Dehm erlassen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin dem Spiegel.
Hintergrund ist ein gemeinsames Interview des ehemaligen Linken-Politikers mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, in dem Dehm die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ wiederholt hatte.
„Der Tatvorwurf betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, erklärte die Sprecherin gegenüber dem Nachrichtenmagazin.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2025 bei einem Interview, das Dehm und Höcke gemeinsam einem lokalen Fernsehsender aus Erfurt gaben. Dabei ging es unter anderem um die strafrechtliche Verurteilung des AfD-Politikers, der im Landtagswahlkampf 2021 in Sachsen-Anhalt die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte, die gerichtlich als Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gewertet wurde.
Höcke war deshalb bereits wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Im Gespräch stellte sich Dehm demonstrativ hinter den Thüringer AfD-Chef und wiederholte die Parole. Anschließend forderte er die Strafverfolgungsbehörden mit den Worten „Sollen die mal kommen“ heraus.
Nun hat das Berliner Amtsgericht gegen Dehm eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro festgesetzt. Insgesamt entspricht dies einer Summe von 9.000 Euro. Rechtskräftig ist der Strafbefehl allerdings noch nicht. Dehm hat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
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