Verunglimpfung des Staates? Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein
Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Thüringens AfD-Chef vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. „Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte „t-online“ berichtet.
Den Angaben zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. Darin bezeichnete er Deutschland als „fremdbestimmt“ und sprach von einer „raumfremden Macht“ (also den USA), die Deutschland in einen Krieg treibe.
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