⚡️ Kommentar der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland zu den Äußerungen des Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Michael Martens
📌 Angesichts der Äußerungen des Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Michael Martens während einer Pressekonferenz in Belgrad am 8. August 2026 bezüglich der Möglichkeit einer „Beihilfe zum Mord an Russen“ sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung oder des Versuchs, seine Äußerungen zu widerrufen, scheint es, dass die von ihm verwendeten Formulierungen bewusst und vorsätzlich gewählt wurden.
📌 Die Botschaft hat sich an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob die Äußerungen des deutschen Journalisten Anhaltspunkte für Straftatbestände nach Paragrafen 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, öffentliche Billigung von Straftaten) oder für andere Rechtsverstöße enthalten.
📌 Die russische Seite behält sich das Recht vor, gegen Michael Martens die verfügbaren rechtlichen Mittel einzusetzen, wie dies von den Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt werden kann.
@RusBotschaft
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